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Salzgitter

Planfeststellungsbeschluss für die Renaturierung der Fuhse

Der Plan für die Renaturierung der Fuhse mit Anlage auentypischer Elemente wurde gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf Antrag der Unteren Naturschutzbehörde vom 01.08.2024 am 05.06.2025 festgestellt.

Der Fuhseabschnitt zwischen Lebenstedt und Salder soll renaturiert werden.

Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen vom 12.06.2025 bis 25.06.2025 ausgelegt.

Der Planfeststellungsbeschluss konnte im oben genannten Zeitraum beim Fachgebiet Umwelt, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter während folgender Zeiten eingesehen werden:

Mit dem Ende der Auslegungsfrist, gilt der Planfeststellungsbeschluss gemäß § 74 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Interessierte können sich weiterhin über den Planfeststellungsbeschluss und die Genehmigungsunterlagen informieren (siehe unten).

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Foto: Ingenieurbüro agwa