Im Rahmen der Initiative von Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Salzgitter bis 2015 zu einer der kinder- und familienfreundlichsten Städte Deutschlands zu entwickeln, hat der Rat der Stadt im November 2007 diesen Beschluss gefasst.
Für eine Betreuung bis zu acht Stunden gilt dies. Es sind lediglich die Verpflegungskosten von zurzeit 45 Euro monatlich zu erbringen, wenn das Kind an der Mittagverpflegung teilnimmt. Die Elternbeträge für die Kinder unter drei Jahren und für Schulkinder, in Form einer Hortbetreuung, sind auch nach dem 1. August 2008 zu zahlen.
Zur Rechtslage weist der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie der Stadt daraufhin, dass jedes Kind auf Grund des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom vollendeten 3. Lebensjahr, also unmittelbar von seinem 3. Geburtstag an, einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat.
Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung ist sehr wichtig, betont der Fachdienst. In zahlreichen Berichten belegen Fachleute die Erfolge frühkindlicher Erziehungs- und Bildungsarbeit. Die Eltern sollten sich mit ihrem Betreuungswunsch an die jeweilige Kindertagesstätte wenden. Die Stadt stellt in Zusammenarbeit mit den Trägern der Einrichtungen eine möglichst bedarfsgerechte Betreuung sicher.
Weitere Informationen beim Fachdienst Kinder, Jugend und Familie: E-Mail jugendamtstadt.salzgitterde, Telefax 05341 / 839-4951, Telefon 05341 / 839-4523.