Grundsätzlich gilt:
Hunde, für die kein genereller Leinenzwang besteht, können ab dem 1. Juli bis Ende des Jahres, abgesehen von Naturschutzgebieten und dem Landschaftsschutzgebiet „Osterholz, Südholz, Kassebusch“ sowie Bereichen mit anderer Zweckbestimmung, ohne Leine spazieren gehen.
Kurzübersicht der gültigen Regeln:
Straßen, Plätze, Spielplätze, Märkte und Veranstaltungen |
„In Anlagen (zum Beispiel Park-, Garten- und Grünanlagen* gem. § 1 Abs. 2 Gefahrenabwehrverordnung), auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen, Festen und auf den in der Anlage (zu § 5 Abs. 2) bezeichneten Straßen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Auf Sportanlagen, in Freibädern, auf Spiel-, Bolz- und Abenteuerspielplätzen dürfen Hunde – mit Ausnahme von Blindenhunden – nicht mitgenommen werden. Die Leinenpflicht gilt nicht in Bereichen, die als Auslaufwiese für Hunde ausgewiesen sind.“ Hinweis: Eine Liste der Straßen wo Leinenpflicht besteht (§ 5 Absatz 2 Gefahrenabwehrverordnung), finden Sie in der Anlage der GefahrenabwehrverordnungPDF-Datei132,79 kB (letzte Seite). |
Salzgittersee | Hunde müssen am Salzgittersee mit Ausnahme der vier Hundeauslaufwiesen und des Hundebadestrandes an der Leine geführt werden. ( § 5 Abs. 2 Salzgittersee-VOPDF-Datei132,79 kB) |
Freie Landschaft: |
Hunde sind vom 1. April bis zum 15. Juli - also während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der freilebenden Tiere - im Wald und in der übrigen freien Landschaft anzuleinen. Durch diese Regelungen sollen gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor freilaufenden Hunden geschützt werden. Schon ein spielender Hund kann Wildtiere stören und so verschrecken, dass sie sich nicht mehr um ihren Nachwuchs kümmern. Ausnahme: Hiervon ausgenommen sind Hunde, die zur |
Schongebiete |
Es gilt ein Leinenzwang vom 01. Januar bis zum 30. Juni eines jeden Jahres in "Schongebieten" (Städtische Verordnung über Leinenzwang für Hunde innerhalb von Schongebieten in Feld und Forst) Schongebiete sind alle Waldflächen, alle Gehölzgruppen in der Feldmark und alle Landschaftsschutzgebiete. |
Schutzgebiete (NSG, LSG) | Eine ganzjährige Leinenpflicht gilt in den Naturschutzgebieten „Heerter See und Waldgebiet Heerter Strauchholz“, „Köppelmannsberg“, „Speckenberg“, „Tagebau Haverlahwiese“, „Mittleres Innerstetal mit Kahnstein“ und im Landschaftsschutzgebiet „Osterholz, Südholz, Kassebusch“. |
gesamtes Stadtgebiet |
Ein Leinenzwang für Hunde, unabhängig ihrer Rassezugehörigkeit, gilt, wenn sie eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und ihre Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit von der Behörde im Einzelfall festgestellt wurde. Die Haltung eines gefährlichen Hundes bedarf der Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden. Läufige Hündinnen sind in der Öffentlichkeit stets an der Leine zu führen ( Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt SalzgitterPDF-Datei132,79 kB )._____ Aber es gibt keinen allgemeinen Leinenzwang im Stadtgebiet: Im Bereich des Stadtgebiets der Stadt Salzgitter gibt es keinen allgemeinen Leinenzwang. Das führt dazu, dass ein Hund nur dann an der Leine zu führen ist, wenn es aufgrund der Örtlichkeit (zum Beispiel innerhalb der Innenstadtbereiche der Stadtteile Lebenstedt und Salzgitter-Bad, auf Märkten und Sportanlagen oder in Landschafts- und Naturschutzgebieten), der Jahreszeit oder der behördlichen Einzelfall-Einstufung (siehe oben) der Gefährlichkeit des Hundes (siehe oben) besonders vorgeschrieben ist. Eine solche Ausnahme von dem Grundsatz der Leinenfreiheit tritt alljährlich zum 1. April für die Bereiche der freien Landschaft in Kraft (siehe oben "Freie Landschaft"). Das heißt, dass Hunde bis zum 15. Juli in Wäldern, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wiesen sowie den jeweils dazu gehörigen Wegen, aber auch innerhalb des Ortszusammenhangs auf unbebauten Grundstücken, die wegen ihres Charakters als freie Landschaft angesehen werden können, an der Leine zu führen sind. In Park- und Grünanlagen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht. Hundebesitzer, die ihren Lieblingen trotzdem in einer naturnahen Umgebung Auslauf geben möchten, können gerne die vier Auslaufwiesen am Salzgittersee sowie den Hundebadestrand auf der Insel im Salzgittersee (siehe oben) nutzen. |
Was sind Grünanlagen?
Grünanlagen, in denen Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind, zeichnen sich durch eine parkartige Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern, sowie durch das Vorhandensein von Bänken und Müllbehältern an den Wegen aus. Diese Anlagen werden gepflegt und gesäubert. Charakteristisch für Grünanlagen ist, dass sie vor allem der Erholung und Freizeitgestaltung dienen.
Hundeauslaufwiesen in Salzgitter
Details zum Leinenzwang in Schongebieten und Schutzgebieten
Natürlich möchten Hunde gern frei - ihrem Bewegungsdrang folgend - unangeleint herumtollen, doch darf das nicht zum Nachteil wild lebender Tiere geschehen. Zumal wenn Reh, Hase, Fasan, Rebhuhn, Kaninchen und andere Wildtiere von den Hunden gehetzt oder gerissen werden. Das Gelege und die Jungtiere sollen während der Brut- und Setzzeit nicht zu Schaden kommen. Allein schon der Hundegeruch signalisiert Gefahr und Bedrohung, so dass Elterntiere ihre Jungen im "Duftbereich" von Hunden zurücklassen, was den sicheren Tod der Kleinen zur Folge hat. Auch in Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten bedarf die Tierwelt eines besonderen Schutzes. Deswegen gelten dort folgende Regeln:
- Aufgrund der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit besteht in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli die Verpflichtung Hunde im Wald und in der übrigen freien Landschaft an der Leine zu führen (Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung).
- Hunde sind in den Schongebieten der Stadt Salzgitter vom 1. Januar bis zum 30. Juni an der Leine zu führen. Schongebiete sind alle Waldflächen, alle Gehölzgruppen in der Feldmark und alle Landschaftsschutzgebiete.
- Ganzjähriger Leinenzwang besteht in folgenden Schutzgebieten: "Heerter See und Waldgebiet Heerter Strauchholz", "Köppelmannsberg", "Speckenberg", "Tagebau Haverlahwiese" und "Mittleres Innerstetal mit Kanstein" sowie Landschaftsschaftsschutzgebiet "Osterholz, Südholz, Kassebusch" und am Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet "Salzgittersee" (mit Ausnahme der Hundeauslaufwiese mit Badebereich).
- Wer diesen Bestimmungen zuwider vorsätzlich oder fahrlässig Hunde nicht an der Leine führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Leinenpflicht halte?
Wer die Regeln zur Leinenpflicht nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert damit eine Geldbuße.
Informationen zum Download
- Flyer: Leinenpflicht in SalzgitterPDF-Datei695,43 kB
- Meldung eines Zwischenfalls mit Beteiligung eines Hundes (Öffnet in einem neuen Tab)
- Merkblatt: Zwischenfälle mit HundenPDF-Datei18,48 kB
- GefahrenabwehrverordnungPDF-Datei132,79 kB
- SeeordnungPDF-Datei1,58 MB
- (Nichtamtliche) Lesefassung der Verordnung über den Leinenzwang für HundePDF-Datei110,06 kB