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Salzgitter

Sondersitzung des Rates am 30. Juni

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B werden nicht angehoben. Dies hat der Rat der Stadt Salzgitter auf Empfehlung von Oberbürgermeister Frank Klingebiel in seiner Sondersitzung am 30. Juni mit Mehrheit entschieden.

Es verbleibt folglich im Haushaltsjahr 2025 bei den vom Rat der Stadt Salzgitter am 17.12.2024 beschlossenen Hebesätzen:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 390 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B): 540 v. H.

Es bleibt weiterhin die Neubewertung möglichst aller Grundstücke in Salzgitter nach dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz vom 07.07.2021 durch die Finanzverwaltung Niedersachsen abzuwarten, um von Seiten der Stadt Salzgitter verlässlichere Entscheidungen hinsichtlich der aufkommensneutralen Hebesätze der Grundsteuer A und B treffen zu können.

Oberbürgermeister Klingebiel sieht in der aktuellen Diskussion um die Hebesätze zur Grundsteuer A und B im Zuge der Grundsteuerreform des Bundes und des Landes Niedersachsen nicht allein eine technische Frage der Aufkommensneutralität, sondern eine grundsätzliche politische Entscheidung mit weitreichender Signalwirkung.

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