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Salzgitter

Aktuelles

Infostände der SRB Abfallberatung im September

Infostand der Abfallberatung in Lebenstedt

Die Abfallberatung des Städtischen Regiebetriebes (SRB) ist am Donnerstag, 4. September, in der Zeit von 14 bis 17 Uhr in Lebenstedt, In den Blumentriften, in der Nähe des Monuments zur Stadtgeschichte wieder mit einem Abfall-Infostand vertreten. 

Am Stand des SRB werden Tipps und Informationen zur Abfallentsorgung, zum Sperrmüll und dem Containerdienst des SRB gegeben. Zudem können am Infostand auch Elektrokleingeräte (bis maximal 30 Zentimeter Kantenlänge) wie zum Beispiel Elektrorasierer, Fön, Mixer, Wecker, sowie auch Handys und CD´s kostenlos abgegeben werden. 

Die Abfallberatung des SRB ist sonst auch während der Sprechzeiten unter der Rufnummer 05341 / 839-3741 erreichbar.

Infostand der Abfallberatung in Salzgitter-Bad

Die Abfallberatung des Städtischen Regiebetriebes (SRB) ist am Donnerstag, 18. September, in der Zeit von 14.30 bis 17 Uhr in Salzgitter-Bad in der Breslauer Straße/Schützenplatz vor der Punkt-Apotheke wieder mit einem Infostand vertreten.

Am Stand des SRB werden Tipps und Informationen zur Abfallentsorgung, zum Sperrmüll und dem Containerdienst des SRB gegeben. Zudem können am Infostand auch Elektrokleingeräte (bis maximal 30 Zentimeter Kantenlänge) wie zum Beispiel Elektrorasierer, Fön, Mixer, Wecker, sowie auch Handys und CD´s kostenlos abgegeben werden. 

Die Abfallberatung des SRB ist sonst auch während der Sprechzeiten unter der Rufnummer 05341 / 839-3741 erreichbar.

Abräumung abgelaufener Grabstellen

Gemäß Friedhofsatzung gibt der Städtische Regiebetrieb (SRB) der Stadt Salzgitter bekannt, das folgende Gräber auf den städtischen Friedhöfen eingeebnet werden: Erdreihengräber des Jahrgangs 1995 und Kindergräber des Jahrgangs 2005 sowie der Urnenreihengräber aus dem Jahr 2005 . 

Die von der Abräumung betroffenen Friedhofsteile werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die vorgesehenen Gräber werden zum Teil durch Hinweisschilder markiert.

Auch Wahlgrabstätten der genannten Jahrgänge sind von der beabsichtigten Abräumung betroffen, sofern Ruhefristen der Gräber abgelaufen sind.  Allen Nutzungsberechtigten von Wahlgrabstätten wird empfohlen, die in der Erwerbsurkunde begrenzte Laufzeit im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung zu überprüfen.

Weitere Infos hier:

Irreführende Anzeige zur Sperrmüllabfuhr im Internet

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Bildnachweise

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