Gemäß der WRRL müssen alle Gewässer innerhalb von bestimmten Fristen in einen „guten ökologischen Zustand“ versetzt werden bzw. ein gutes ökologisches Potenzial erreichen. Die Umsetzung der daraus erwachsenen Vorgaben obliegt dem Land Niedersachsen. Das Land setzt bislang auf das sogenannte „Freiwilligkeitsprinzip“.
Der Rat der Stadt Salzgitter hat deshalb die Initiative ergriffen und finanzielle Mittel für die Erstellung eines Handlungskonzepts zum Schutz und zur Verbesserung der Fließgewässer in Salzgitter zur Verfügung gestellt.
Ein erster Teil des Handlungskonzepts für die Gewässer Fuhse, Schölke, Krähenriede, Mühlgraben Bruchmachtersen, Mühlgraben Salder und Brunnenriede wurde 2020 fertiggestellt. Aktuell wird ein zweiter Teil des Handlungskonzepts für die Gewässer Warne, Hainbach, Fuchsbach, Reitelgraben und Karelbeeke erarbeitet.
Dieses Handlungskonzept ist die Grundlage für die Renaturierung verschiedener Gewässerabschnitte, welche aktuell im Stadtgebiet geplant werden.