Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld. Damit soll Eltern eine finanzielle Grundlage gewährt werden, um eine Unterbrechung bzw. Reduzierung der Erwerbstätigkeit aufgrund eines neugeborenen Kindes zu ermöglichen. Der Erhalt dieser Unterstützung wird nur temporär gewährt.
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.
Seit dem 01.07.2015 werden das Elterngeld und die Elternzeit durch das "Elterngeld Plus" deutlich flexibler als bisher.
Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld, wie auch das Elterngeld Plus um 300,00 Euro monatlich.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben und muss schriftlich beantragt werden. Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.
Elterngeld Plus
Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt und kann für Geburten vom 1. Juli 2015 beantragt werden. Das bedeutet konkret, dass 1 Elterngeldmonat dann 2 Elterngeld Plus-Monaten entspricht.
Teilen sich die Eltern die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für 4 Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils 4 zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen von beiden Elternteilen in 4 aufeinander folgenden Lebensmonaten erfüllt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, einigen kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie den Städten und Gemeinden der Region Hannover. Hinweise, Erläuterungen und Anträge, sowie die für den Wohnort zuständige Stelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) erhältlich.
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Kontakt
Im unteren Kontaktabschnitt finden Sie unter "Zeiten/Hinweise" die aktuelle Zuständigkeit und Rufnummer.
Ort
Stadt Salzgitter
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie - Elterngeld 1. Etage
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
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Buchstabe O - T | Zimmer 101 | 05341 839 4508 |
Buchstabe U - Z | Zimmer 101 | 05341 839 4542 |
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